Meldung - Einzelansicht
Beauftragte Personen für Gefahrgut
Allgemeines
Beauftragte Personen für Gefahrgut sind speziell geschulte Mitarbeiter, die für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Unternehmen verantwortlich sind. Sie übernehmen im Auftrag des Unternehmers eigene Pflichten, um beispielsweise die korrekte Verpackung, Kennzeichnung, den Versand und die Lagerung von Gefahrgütern sicherzustellen.
Rechte
Inhalt folgt.
Aufgaben & Pflichten der einzelnen beauftragten Personen
- Verpacker
- Verpacken (Auswahl Verpackungsmaterial, Füllstand)
- Gefahrzettel und Aufschrift
- Absender
- Information des Beförderers
- Erstellen der Beförderungspapiere
- Übergabe an Fahrer
- Verlader
- Ladungssicherung
- Hinweis des Fahrzeugführers auf Gefahrgut
- Überprüfung der Versandstücke und Fahrzeuge
- Fahrer
- Ladungssicherung
- Mitführen von Beförderungspapier und Fahrzeugausrüstung
- Betriebssicheres Fahrzeug
- Empfänger
- Annahme ohne Verzögerung
- Bericht im Fall eines Unfalls / Zwischenfalls
Einhaltung Rauchverbot
Weitere Informationen
Die Gesamtverantwortung im Gefahrgutprozess trägt die Unternehmensleitung. Sie steuert und lenkt das Unternehmen, setzt Ziele und muss für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sorgen.