Der Senat berät als zentrales Hochschulgremium in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zum Beispiel die Einführung neuer Studiengänge, die Berufung von Professor:innen oder allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen. Er wählt das Präsidium der Hochschule, bestehend aus Präsident:in und Vizepräsident:innen. Darüber hinaus überwacht er die Geschäftsführung des Präsidiums.
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen im Senat werden jährlich (Gruppe Studierende) bzw. alle 2 Jahre (Gruppen Professoren/Professorinnen, adminstrativ-technische und wissenschaftliche Mitglieder) im Rahmen der Hochschulwahlen gewählt.
Die Zuständigkeiten des Senats sowie die Zusammensetzung sind abschließend in § 42 HessHG (Hessisches Hochschulgesetz) geregelt.
Den Vorsitz im Senat führt die/der Senatsvorstandsvorsitzende der Hochschule Darmstadt; der Senatsvorstand wird von den Mitgliedern des Senats in der konstituierenden Sitzung gewählt.
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Zusammensetzung |
17 Mitglieder |
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Gruppe Professorinnen und Professoren |
9 Mitglieder |
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Gruppe Studierende |
5 Mitglieder |
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Gruppe administrative Mitglieder |
2 Mitglieder |
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Gruppe wissenschaftliche Mitglieder |
1 Mitglied |
Der Senat tagt in der Vorlesungszeit i.d.R. einmal im Monat an einem Dienstag. Beginn jeweils 14:15 Uhr bis ca. 18:00 Uhr. Online-Teilnahme ist möglich. Der Zugangslink ist auf der Intranet-Seite hinterlegt.
E-Mail Kontakt: Geschäftsstelle Senat