Im Zuge der Systemakkreditierung 2020 konstituierte sich die unabhängige Akkreditierungskommission (AKS) der h_da. Das Gremium hat die Aufgabe, die korrekte Durchführung der internen Qualitätssicherungsprozesse eines Studiengangs zu überprüfen, die Gutachten externer Fachgutachter*innen zu analysieren und die vorhandenen Unterlagen in der Gesamtschau zu bewerten. Darauf basierend trifft die AKS eine Entscheidung bezüglich der Akkreditierung von Studiengängen und die daran gekoppelte Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates.
Die AKS tagt in der Regel zweimal pro Semester auf Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung. Ihr gehören acht stimmberechtigte Mitglieder an, die vom Senat benannt werden: