Neben der schulischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.) berechtigen mehrere berufsbezogene Abschlüsse zu einem Studium an der h_da:
Um eine Hochschulzugangsprüfung ablegen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die mit der bestandenen Hochschulzugangsprüfung erworbene Hochschulzugangsberechtigung ist unbegrenzt gültig und fachgebunden. Folglich berechtigt sie dauerhaft zum Studium des entsprechenden Fachgebiets an hessischen Hochschulen.
*Detailinformationen enthält die Studienvereinbarung, welche im Rahmen eines Beratungsgesprächs abzuschließen ist.
Tag |
Uhrzeit |
Montag |
10:00-12:00 |
Dienstag |
10:00-12:00 |
Donnerstag |
10:00-12:00 |
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