Strahlenschutzbeauftragten haben dabei nicht nur die Pflicht, den Strahlenschutz gesetzes- und regelkonform umzusetzen, sondern auch, den Strahlenschutz im eigenen Verantwortungsbereich zu organisieren.
Zuständigkeit für FB MK in Röntgenanlagen:
Matthias Hartmann
matthias.hartmann@h-da.de
Entsendung in fremde Anlagen:
Dr. Tim Londershausen
tim.londershausen@h-da.de