Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Sie haben im Brandalarmfall Weisungsbefugnis bei Maßnahmen zur Gebäuderäumung. Es darf Ihnen wegen der Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben kein Nachteil entstehen.