Unterstützung und Beratung des Unternehmers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Rechte
Weisungsbefugnis gegenüber allen Personen bei unmittelbarer Gefahr und im Alarm- und Löschwesen der Hochschule Darmstadt
Zutrittsrecht zu allen Liegenschaften der Hochschule Darmstadt
Zugangsrecht zu allen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen, Informationen und Arbeitsmittel
Vorschlagsrecht für Brandschutzinvestitionen
Vortragsrecht vor der Hochschulleitung, ggf. über den Abteilungsleiter HSE
Der Brandschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Er ist bei seiner Tätigkeit Brandschutzbeauftragter nicht weisungsgebunden.
Aufgaben & Pflichten
Der Brandschutzbeauftragte:
kontrolliert die ständige Freihaltung von Flächen für die Feuerwehr und Rettungsdiensten
überwacht die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen; Einhaltung der Brandschutzkonzepte
veranlasst die Anbringung von Hinweis- und/oder Sicherheitsschi/dem, überwacht deren Sichtbarkeit und aktualisiert sie
kontrolliert regelmäßig die Fluchtwege und Notausgänge
führt regelmäßig Brandschutzbegehungen durch
veranlasst die Kennzeichnung von Rauchverbotszonen
überwacht die Einhaltung des Rauchverbotes
aktualisiert die Brandschutzordnungen nach DIN 14096 fortlaufend
verfasst und konkretisiert ggf. weitere Regelungen zur Brandschutzordnung
gewährleistet die Ausbildung der Brandschutzhelfer/innen
führt Brandschutz- bzw. Evakuierungsübungen durch
unterweist/ schult die Brandschutzhelfer/innen und die Hausmeister/innen regelmäßig im Brandschutz