Der Betreiber einer gentechnischen Anlage ist die Hochschule. Der Betreiber trägt die Organisations- und Kontrollverantwortung für die Einhaltung der Vorgaben des Gentechnikrechts und der behördlichen Nebenbestimmungen. Er stellt sicher, dass die dafür erforderlichen organisatorischen und personellen Strukturen sowie die finanziellen Mittel festgelegt sind und fortgeschrieben werden.