Ein Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz, auch durch Begehungen und die Beratung zu Ergonomie oder Gefährdungen. Der Betriebsarzt ist zudem weisungsfrei und an die ärztliche Schweigepflicht gebunden, mit Ausnahmen bei Gefahr für Leib und Leben Dritter oder meldepflichtigen Krankheiten.
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