Laserschutzbeauftragte sind fachkundige Personen, die die Hochschulleitung und die Führungskräfte bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 unterstützen. Laserschutzbeauftragte unterstützen auch die Hochschulmitglieder.
Laserschutzbeauftragte können hinsichtlich der durchzuführenden Tätigkeit eine leitende oder eine beaufsichtigende Funktion haben.
Je nach Komplexität der Aufgabenstellung (z. B. wechselnde Aufbauten, häufige Justierung, Einsatz von Fremdfirmen, unterschiedliche Fachbereiche, mobiler Einsatz von Lasern), Abwesenheiten, Anzahl der Betriebsorte mit Laser-Einrichtungen und/oder Anzahl der Laser-Einrichtungen mit hoher Gefährdung (z. B. hohe optische Leistung, Strahlengang nicht sichtbar), können mehrere Laserschutzbeauftragte erforderlich sein.
Anforderungen an die Qualifikation und die Übertragung der Verantwortlichkeiten
Voraussetzung für die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten ist
Voraussetzung für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten ist
?