Der Senat der Hochschule Darmstadt beschloss in seiner 205. Sitzung am 18.11.2025 die folgende Stellungnahme zum vorgelegten Budgetplan 2026. Dieser Beschluss und die Anmerkungen wurden auch dem Hessischen Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz sowie dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels übermittelt:
Der Senat nimmt den vom Präsidium der Hochschule Darmstadt vorgelegten Budgetplan für das Haushaltsjahr 2026 zustimmend zur Kenntnis. Der Senat stellt fest, dass in dem vorgelegten Budgetplan die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge vollständig ausgewiesen sind. Der vorgelegte Budgetplan entspricht den Grundsätzen einer vorsichtigen Haushaltsplanung.
Darüber hinaus macht der Senat der Hochschule Darmstadt folgende Anmerkungen zu den finanziellen Rahmenbedingungen:
- Der Senat macht deutlich, dass durch die Unterfinanzierung der Hochschule keine ausreichende langfristige Planungssicherheit mehr gegeben ist. Die Hochschulleitung hat mit dem Budgetplan für das Jahr 2026 eine kurzfristige Möglichkeit vorgelegt, mit den stark eingekürzten Mittelzuweisungen für das Jahr 2026 notdürftig zurechtzukommen. Der Einsatz von freien Rücklagen und die von der Hochschulleitung vorgelegten Maßnahmen geben hier einmalig eine Möglichkeit, die notwendigen Einsparungen überhaupt zu erreichen und Zeit zu gewinnen für schwierige Strukturentscheidungen für die folgenden Jahre.
- Die zu erwartenden niedrigeren Zuweisungen lassen vermuten, dass Investitionen in Hochschulbildung einen niedrigeren Stellenwert bei der aktuellen Landesregierung besitzen. Diese Mittelvergabe läuft der Zusage im Koalitionsvertrag "unser Bildungsangebot von der Kita und der Schule bis zur Handwerksbank und dem Hörsaal zu stärken" (vgl. Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode, Seite 3) zuwider. Der Senat sieht diese Entwicklung äußerst kritisch.
- Sollte auf Dauer mit einem weiteren Rückgang zu rechnen sein oder die im HSP zugesicherten Mittel 2026-2031 reduziert werden, kann die Qualität in Studium, Lehre und Forschung dauerhaft nicht aufrechterhalten bleiben.
- Mit der Überführung der Baurücklagen der Hochschulen in den Landeshaushalt haben die Hochschulen einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts 2025 geleistet. Dies führt allerdings dazu, dass wir eine deutliche Einschränkung der Autonomie der Hochschule und ein Abnehmen der Attraktivität als Hochschulstandort befürchten.
- Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einschließlich der studentischen Hilfskräfte dürfen sich nicht verschlechtern. Mindeststandards, zu denen die schuldrechtliche Vereinbarung und der Kodex für gute Arbeit zählen, müssen eingehalten werden.
- Die derzeitige Finanzsituation bedingt einige grundsätzliche Diskussionen, die im Rahmen der Etablierung von neuen Kommissionen unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen die Innovationskommission sowie eine Budgetierungskommission, in der die Mittelverteilung innerhalb der Hochschule neu konzipiert und gedacht werden muss. Der Senat empfiehlt eine unmittelbare Umsetzung.
- Der Senat begrüßt und wünscht weiterhin eine frühzeitige Mittelzuteilung an die Fachbereiche, ZOEen, um weiterhin Planungssicherheit für die Organisationseinheiten zu gewährleisten.