Wir freuen uns, Sie an der Hochschule Darmstadt zu begrüßen!
Sie haben bereits einen Lehrauftrag an der Hochschule Darmstadt? Unter "Weiterlesen..." finden Sie weitere Seiten mit hilfreichen Informationen.
Wenn Sie daran interessiert sind, einen Lehrauftrag an der Hochschule Darmstadt anzunehmen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige grundlegende Informationen zur Verfügung stellen. Ausführlichere Informationen finden Sie im Informationsblatt.
Bei einem Lehrauftrag handelt es sich um eine Veranstaltung für Studierende, die zur Ergänzung des Lehrangebots der Hochschule angeboten wird. Die Aufgabe von Lehrbeauftragten besteht darin, den Studierenden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse didaktisch hochwertig aufbereitet und mit hohem Bezug zur wissenschaftlichen Praxis zu präsentieren. So kann die Hochschule den Studierenden bereits während ihrer Ausbildung praxisrelevantes Wissen vermitteln. Für die Studentinnen und Studenten stellen solche Veranstaltungen außerdem die Möglichkeit dar, Kontakte mit Personen aus der Industrie zu knüpfen. Dies gewährleistet nicht nur den Austausch und die Synergien zwischen Hochschule und Industrie, sondern garantiert auch die Praxisrelevanz unserer Studienangebote.
Lehrbeauftragten wird im Rahmen des in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Studienprogramms freie Hand bei der selbstständigen Gestaltung des Lehrangebots gelassen. Wichtig ist deshalb für die Dekanin oder den Dekan des jeweiligen Fachbereichs bei der Auswahl von Lehrbeauftragten, dass diese neben einem Hochschulabschluss vor allem über Praxiserfahrung verfügen, sowie über pädagogische Eignung, beispielsweise durch Erfahrungen in der selbstständigen Lehre.
Alle an der Hochschule Darmstadt durchgeführten Lehrveranstaltungen werden regelmäßig nach den Vorgaben der Evaluationssatzung sowie der Satzung zum Schutz personenbezogener Daten bei Evaluationsverfahren in den jeweils gültigen Fassungen evaluiert. Die Satzungen können Sie im Menü Hochschule unter Amtliche Mitteilungen einsehen. Sie finden sie im Bereich Hochschulrecht unter "Weitere Satzungen".
Haben Sie Interesse an der oben beschriebenen Aufgabe und Freude daran, Ihr Wissen an Studierende weiterzugeben? Dann melden Sie sich beim Sekretariat des Fachbereichs mit einer kurzen Darstellung Ihrer Qualifikation.
Letzte Aktualisierung der Seite: 25.07.2024
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