Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet das vom Auswärtigen Amt geförderte Stipendienprogramm "Hilde-Domin-Programm" an, das sich weltweit an gefährdete Studierende und Doktoranden richtet, denen das Recht auf Bildung in ihrem Herkunftsland formal oder de facto verwehrt wird. Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des DAAD.
Das Stipendienprogramm richtet sich an geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftler*innen oder an verfolgte Promovierende und Wissenschaftler*innen. Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Seite des International Offices.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierende in Deutschland. Grundsätzlich können Geflüchtete als
staatliche Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantragen. Detailinformationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und der BAföG-Beratung des Studierendenwerkes.
Ab 1. Juni 2022 können ukrainische Studierende Bundesausbildungsförderung (BAföG) erhalten, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder beantragt haben.
Einen Antrag auf BAföG stellen Sie, wenn Sie in Darmstadt eingeschrieben sind, beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) beim Studierendenwerk Darmstadt.
Sie sind vom Krieg in der Ukraine betroffen und möchten in Deutschland studieren? Der Digitale Campus vom DAAD unterstützt Sie dabei mit zahlreichen Angeboten. Darunter u.a. kostenlose Spracheinstufungstests.