Studierende in der Regelstudienzeit können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage für ein Teilzeitstudium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. https://h-da.de/hhg
Grund |
Nachweise |
Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung |
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Muttterschutz und Erziehungszeiten |
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Pflege von Angehörigen |
Bescheinigung:
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Finanzierung des Studiums |
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+49.6151.533-5551
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*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
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