experimentelles Arbeiten ein. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Der Bachelor-Abschluss ist berufsbefähigend, ermöglicht aber auch den Übergang in einen Mas
Methoden der Fahrzeugentwicklung. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . *Zugang Der Studiengang hat besondere Zugangsvoraussetzungen. Für die Zulassung zum Master-Studium
befähigt (siehe Grafik rechts). Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Duales Studienmodell Bauingenieurwesen (B.Eng.) kann auch dual studiert werden. In der dualen
Semester schließen das Studium ab. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Zugang Der Studiengang Angewandte Sozialwissenschaften (B.A.) ist nicht zulassungsbeschränkt
intensiven Einblick in den Beruf. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Rahmen Onlinekommunikation kann auch kooperativ studiert werden. In dieser dualen Studienform
in und mit der Praxis erprobt. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Variante Eine berufliche Tätigkeit kann studienintegriert fortgeführt werden. Vorlesungen finden
als Mobilitätsfenster empfohlen. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . Der Bachelor-Abschluss ist berufsbefähigend und ermöglicht den Übergang in die konsekutiven
Hochschule durchgeführt wird. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . *Zugang Voraussetzung für den dreisemestrigen Master-Studiengang Optotechnik und Bildverarbeitung
steuern – von der Idee bis zur Vermarktung. Eine detaillierte Moduldarstellung finden Sie im Modulhandbuch . *Zugang Voraussetzung ist ein Bachelorabschluss (oder gleichwertig) in einem einschlägigen Fach
Antragstellung sicher, dass gegenüber der h_da keine Verbindlichkeiten mehr bestehen (z.B. Rückgabe von Büchern). Das Guthaben der CampusCard können Sie sich vorab in der Mensa auszahlen lassen. Die Gültigkeit