Studierende in der Regelstudienzeit können ein Teilzeitstudium beantragen, wenn wichtige Gründe vorliegen und nachgewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage für ein Teilzeitstudium bildet die Immatrikulationssatzung der Hochschule Darmstadt, die Sie unter folgendem Link unter dem Punkt „Weitere Satzungen“ finden. https://h-da.de/hhg
Grund |
Nachweise |
Chronische Erkrankung/Behinderung mit Studienzeit verlängernder Auswirkung |
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Muttterschutz und Erziehungszeiten |
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Pflege von Angehörigen |
Bescheinigung:
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Finanzierung des Studiums |
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+49.6151.533-5551
helpdesk@h-da.de*
*Kontaktaufnahme über studentischen E-Mail-Account unter Angabe der Matrikelnummer
Von Freitag, den 18.04.2025 bis einschließlich Montag, den 21.04.2025 sind wir aufgrund der Osterfeiertage per E-Mail sowie telefonisch und persönlich nicht erreichbar.
Tag |
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Montag, Dienstag und Donnerstag |
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Mittwoch |
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