Kurzfassung der Zulassungsvoraussetzungen der Masterstudiengänge
Es gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen (BBPO), ggf. Besondere Bedingungen Zulassung Master (BBZM) bzw. Auswahlsatzung (bei NC). Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche oder bei den entsprechenden Ansprechpartnern, siehe nachfolgende Auflistung.
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser. Ab Note 2,6 Einzelfallprüfung möglich.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Torsten-Karl Strempel, Jennifer Bachmann (Sekretariat)
Voraussetzungen: Eignungsprüfung
Kontakt im Fachbereich: Prof. Dr. Katharina Kafka
Voraussetzungen:
- Mappenprüfung
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,0 oder besser
- 2,1 bis 2,4 Einzelfallprüfung
Kontakt im Fachbereich:Claudia Montes, Nadine Karn, Julia Lemke
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Dirk Geyer
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- 2,6 bis 2,9: Einzelfallprüfung (inkl. Erläuterung, warum eine ausreichenden Befähigung für das Masterstudium vorliegt. Förderliche Gesichtspunkte siehe BBPO)
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Tobias Drieseberg
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,0 oder besser bei einem einschlägigen Bachelorabschluss
- sonst Einzelfallprüfung bis Gesamtnote 2,5
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Omid Tafreschi
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,3 oder besser
- 2,4 bis 3,0: Einzelfallprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Thomas Schäfer
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Anke Kopsch
Voraussetzungen: Eignungsprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Claudia Söller-Eckert
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- 2,6 bis 2,9: Einzelfallprüfung (Förderliche Aspekte sind beispielsweise Studienabschluss in der Regelstudienzeit und Auslandsaufenthalte; bitte Nachweise mit der Bewerbung einreichen)
Kontakt im Fachbereich:Prof. Sebastian Döhler
Bitte beachten: für Electrical Engineering and Information Technology gilt ein eigenes Bewerbungsverfahren des Fachbereichs.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Peter Fromm
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- 2,6 bis 2,9: Einzelfallprüfung. Dabei können weitere für das Informatikstudium förderliche Aspekte (z.B. praktische Informatiktätigkeit, Abschluss des Bachelors in Regelstudienzeit, Fachschaftsarbeit, Auslandssemester) berücksichtigt werden. Bitte Nachweise mit der Bewerbung einreichen!
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Martin Stiemerling
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- Arbeitsvertrag mit kooperierenden Unternehmen
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Klaus Kasper
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Berthold Meier
Voraussetzungen:
- Mappenprüfung
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,0 oder besser
- 2,1 bis 2,4 Einzelfallprüfung
Kontakt im Fachbereich:Claudia Montes, Nadine Karn, Julia Lemke
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,6 oder besser oder
- erstes juristisches Staatsexamen 6,5 oder besser
- bei einer Gesamtnote von 2,7 bis 3,0 oder erstes juristisches Staatsexamen bis 5,0 Einzelfallprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Diana Chiampi Ohly, Nicole Steinberg (Sekretariat)
Voraussetzungen: Eignungsprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Sabine Breitsameter
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,0 oder besser
- 2,1 bis 2,5 Einzelfallprüfung
- einjährige Berufserfahrung
- nur für die duale Variante: Studierendenvertrag mit einem Kooperationsunternehmen
Kontakt im Fachbereich:Anna Herbst
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Martin Müller-Roosen
Voraussetzungen: Eignungsprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Claudia Söller-Eckert
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich: Prof. Dr. Dirk Geyer
Voraussetzungen:
- Bachelorabschluss in Mechatronik oder in Elektrotechnik mit mindestens 210 CP
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- ab 2,6 bis 2,9 Einzelfallprüfung möglich
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Jörg Kiesbauer
Voraussetzungen: Eignungsprüfung
Kontakt im Fachbereich: Prof. Dr. Lorenz Lorenz-Meyer
Voraussetzungen: Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser.
Kontakt im Fachbereich: Prof. Dr. Stephan Neser
Voraussetzungen:
- Fachlich einschlägiger Studiengang (§ 6 Abs. 2 BBPO RASUM) mit Gesamtnote 2,5 oder besser (für beide Voraussetzungen ist ein Antrag auf Einzelfallprüfung möglich; siehe § 6 Abs. 4 BBPO RASUM: Note bis 3,0)
- Motivationsschreiben und erfolgreiche Eignungsfeststellung (siehe §§ 3 und 4 BBZM RASUM sowie Formblätter zur Eignungsfeststellung des Fachbereichs online)
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Martin Führ
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,0 oder besser
- 2,1 bis 2,9 Einzelfallprüfung
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Thilo Naumann
Voraussetzungen:
- Gesamtnote des Bachelorabschlusses 2,5 oder besser
- 2,6 bis 2,9 Einzelfallprüfung (inkl. Erläuterung, warum eine ausreichenden Befähigung für das Masterstudium vorliegt. Förderliche Gesichtspunkte siehe BBPO)
Kontakt im Fachbereich: Prof. Dr. Tobias Drieseberg
Voraussetzungen: dieser Master-Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Ausführliche Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf der Seite Masterstudiengänge mit NC.
Kontakt im Fachbereich:Prof. Dr. Ingo Jeromin
Voraussetzungen: dieser Master-Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Zulassungsvoraussetzung ist ein qualifizierter Bachelor- oder Diplomabschluss oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss auf dem Gebiet der Wirtschaftspsychologie oder Psychologie. Außerdem sind Kernmodule aus dem Vorstudium nachzuweisen. Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) sowie in der Auswahlsatzung. Ausführliche Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf der Seite Masterstudiengänge mit NC.
Kontakt im Fachbereich:Sabine Rothermel
Voraussetzungen:
Masterstudium
- Erster einschlägiger Hochschulabschluss (Bachelorabschluss)
- Eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Studium
Zertifikatsstudium oder modulare Belegung
- Hochschulzugangsberechtigung
Kontakt im Fachbereich:Raphael Kurz