Häufige Fragen zur Masterbewerbung

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  • Ich bin immatrikuliert – wo erfahre ich, wie das Studium losgeht?

    Das SSC trägt alle wichtigen Informationen zum Studienstart auf dieser Seite zusammen:
    h-da.de/studienstart. Bitte lesen Sie sich die Seite aufmerksam durch und schauen besonders nach den Informationen zu den Einführungsveranstaltungen in Ihrem Studiengang (falls da noch nichts eingetragen ist: die Seiten werden bis zum Start ständig aktualisiert). Neben den zentralen Angaben, haben die meisten Fachbereiche auf ihren Seiten weitere Infos zum Studienbeginn.

  • Rückmeldung Ja / Nein? (interne Bewerber*innen)

    Wenn Sie weiterhin an der Hochschule Darmstadt studieren wollen und sich bereits über my.h-da beworben haben, müssen Sie sich innerhalb der Rückmeldefrist für Ihren aktuellen Studiengang (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) für das kommende Semester zurückmelden. Ihr bereits gezahlter Semesterbeitrag wird Ihnen beim Wechsel in den Masterstudiengang angerechnet, sofern Sie die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen.

    Wenn Sie sich nicht zurückmelden und nicht zugelassen werden, können Sie Ihren Studentenstatus verlieren.

  • Ich habe mich intern für ein Masterstudium beworben. Kann ich trotzdem umgeschrieben werden, wenn mein Kolloquium im neuen Semester stattfindet?

    Im aktuellen Semester müssen Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und die Bachelorthesis muss abgegeben sein. Es darf nur noch das Kolloquium ausstehen.

    Die Bachelorabschlussnote sollte bis 31.03., bzw. 30.09. im Hochschulportal my.h-da eingetragen sein.

    Wir können Sie jedoch noch bis zum

    • letzten Werktag im April für das Sommersemester,
    • bzw. letzten Werktag im Oktober für das Wintersemester

    in den gewünschten Masterstudiengang umschreiben, sofern Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen und Ihre Bachelorabschlussnote bis zu den oben genannten Terminen in Hochschulportal my.h-da eingetragen ist. Eine spätere Umschreibung ist nicht mehr möglich.

  • Wie bewerbe ich mich für ein Master-Studium?

    Externe Bewerber mit einem in Deutschland erworbenen Bachelor-Abschluss:

    Die Bewerbung erfolgt online im Bewerbungsportal. Wichtig ist, dass Sie dort "Bewerbung für 1. Fachsemester Master" auswählen. Die geforderten Unterlagen müssen Sie direkt im Bewerbungsportal hochladen.

    Externe Bewerber mit einem international erworbenen Bachelor-Abschluss:

    Sollten Sie Ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben haben oder diesen bis zum Beginn des Bewerbungssemesters erwerben, informieren Sie sich bitte auf der Seite Studienplatz mit ausländischem Zeugnis.

    Interne Bewerber:

    Die Bewerbung erfolgt im Hochschulportal my.h-da. Dort melden Sie sich mit Ihrem studentischen Account ein und wählen den Punkt „Studienangebot“ im Menü aus. Anschließend wählen Sie dort den Punkt "Studienbewerbung" und darunter die "Bewerbung für das 1. Fachsemester Master" aus. 

  • Wie weise ich meinen Bachelor-Abschluss nach?

    Externe Bewerber:
    Durch das Bachelor-Zeugnis (mit Abschlussnote und Abschlussdatum) oder einer Endbescheinigung. Die Hochschule behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt ein amtlich beglaubigtes Zeugnis nachzufordern.

    Interne Bewerber:
    Bitte laden Sie eine formlose Datei in die Upload-Möglichkeit Masterzugangsberechtigung / Endbescheinigung hoch, dass Ihre Bachelorabschlussnote im System eingetragen wurde.

  • Was ist eine Endbescheinigung?

    Eine Endbescheinigung bestätigt Ihren erfolgreich absolvierten Bachelor-Abschluss. Diese muss folgende Angaben enthalten:

    • Gesamtabschlussnote
    • Datum des Abschlusses
    • Nennung des Studiengangs

    Sollten Sie zum Zeitpunkt der Zulassung Ihr Abschlusszeugnis noch nicht bekommen haben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist auf jeden Fall die Online-Immatrikulation über das Bewerbungsportal beantragen. 

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich noch keinen Bachelor-Abschluss erlangt habe?

    Ja, zum Zeitpunkt der Bewerbung/Antragstellung muss der Bachelor-Abschluss noch nicht vorliegen. Als Nachweis genügt vorläufig eine entsprechende Bescheinigung (vorläufige Durchschnittnote) Ihrer Hochschule. Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums kann später nachgereicht werden.

    Für die Immatrikulation in ein Master-Studium muss der Bachelor-Abschluss jedoch nachgewiesen werden!

  • Wie lange ist eine Bewerbung gültig?

    Eine Bewerbung für ein Masterstudium ist immer nur für das jeweilige Bewerbungssemester gültig. Falls eine Immatrikulation nicht erfolgen konnte, müssen Sie sich für das nächst mögliche Semester mit Ihren kompletten Unterlagen neu bewerben.

  • Welche Bewerbungsfristen gelten?

    Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie der Seite Bewerbungsfristen

  • Was ist die Annahmefrist?

    Die Annahmefrist ist die Zeit, die Ihnen nach Erhalt der Zulassung bis zur Beantragung der Immatrikulation zur Verfügung steht. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid auf my.h-da erhalten haben, können Sie innerhalb von 10 Tagen ab diesem Datum die Immatrikulation beantragen. Die Beantragung erfolgt online über das Bewerbungsportal.

  • Kann ich die Immatrikulation beantragen, wenn ich noch nicht alle benötigten Unterlagen habe?

    Wichtig ist, dass Sie innerhalb der 10-Tage-Frist (Annahmefrist) den Studienplatz annehmen und somit die Immatrikulation beantragen

    Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen (z.B. Endbescheinigung/Abschlusszeugnis, etc.), können Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Wir vergeben Ihnen einen Nachreichungstermin, wenn wir die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft haben. Dieser wird Ihnen im Bewerbungsportal my.h-da angezeigt.

  • Warum muss ich meine Studienzeiten nachweisen?

    Wir sind als Hochschule verpflichtet, die Anzahl der Hochschulsemester zu dokumentieren. Die Hochschulsemester können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden:

    • Studienbescheinigungen
    • Studienverlaufsbescheinigungen
    • Exmatrikulationsbescheinigungen

    Bitte achten Sie darauf, alle in Deutschland absolvierten Hochschulsemester lückenlos nachzuweisen, auch falls Sie die Hochschule und/oder den Studiengang gewechselt haben.

    Bitte beachten Sie, dass es sich um wichtige Dokumente handelt, die Sie unbedingt sorgfältig aufbewahren sollten.

  • Wie muss eine amtliche Beglaubigung aussehen

    Alle Informationen zur amtlichen Beglaubigung finden Sie im Merkblatt Beglaubigung und Übersetzung.
    Beglaubigungen durch Kirchen werden aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht akzeptiert.

  • Wo finde ich die jeweilige Prüfungsordnung?

    Die jeweils gültige Prüfungsordnung ist im jeweiligen Studiengangsprofil unter "Vorbildung" zu finden. Bei einigen Fachbereichen ist die jeweilige Prüfungsordnung auf den entsprechenden Fachbereichsseiten hinterlegt.