Unterstützung für Geflüchtete
Studienstart-Stipendium
Förderer: Verein zur Förderung in Not geratener Studierender und
DAAD
Adressaten: geflüchtete Studierende
Umfang: 300€/Monat für 5 Monate - für notwendige Anschaffungen im Rahmen des Studienstarts
Frist: 18.10.2019
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der h_da
- Fluchthintergrund (Nachweis durch Passkopie)
- finanzielle Notlage (nachweislich)
- ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines Studienstart-Stipendium
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.
BAföG
Als Geflüchteter können Sie grundsätzlich staatliche Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantragen. Detailinformationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und der BAföG-Beratung des Studierendenwerkes.
Studiengebühren
An der Hochschule Darmstadt werden keine Studiengebühren erhoben, Sie zahlen lediglich den Semesterbeitrag.
Weitere Informationen
Lebenshaltungskosten
Einen Überblick zu Lebenshaltungskosten in Deutschland erhalten Sie auf der Seite des DAAD.