Unterstützung für Geflüchtete
Stipendium-Studienstart
Förderer | |
Adressaten | Studierende mit Fluchthintergrund im 1. oder 2. Semester |
Umfang | 300€/Monat für 5 Monate - für notwendige Anschaffungen im Rahmen des Studienstarts |
Frist (Wintersemester 2020/2021) | 20.11.2020 |
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der h_da
- Fluchthintergrund (Nachweis durch Passkopie)
- finanzielle Notlage (nachweislich)
- ausgefüllten Antrag auf Gewährung eines Studienstart-Stipendium
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Kommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.
Kontakt
Annabelle Bijelic
Internationalisierung
HessenFonds für Geflüchtete
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt im Rahmen des „HessenFonds“ Stipendien für besonders begabte geflüchtete Wissenschaftler/-innen, Studierende und Promovierende an den staatlichen hessischen Hochschulen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom International Office.
BAföG
Als Geflüchteter können Sie grundsätzlich staatliche Unterstützung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantragen. Detailinformationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und der BAföG-Beratung des Studierendenwerkes.
Studiengebühren
An der Hochschule Darmstadt werden keine Studiengebühren erhoben, Sie zahlen lediglich den
Semesterbeitrag.
Weitere Informationen
Lebenshaltungskosten
Einen Überblick zu Lebenshaltungskosten in Deutschland erhalten Sie auf der Seite des DAAD.