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Merkblatt: Informationen zum Thema Wiedereingliederung Personalabteilung, August 2017
Sinn und Zweck der stufenweisen Wiedereingliederung
Für arbeitsunfähige Beschäftigte gibt es bei länger andauernder Krankheit die Möglichkeit, schrittweise unter ärztlicher Aufsicht an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz herangeführt zu werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V.
Wie belastbar die wiedereinzugliedernde Person ist, stellt der Arzt fest. Aufgrund dieser aktuellen Belastungsfähigkeit arbeitet die Person bei dem sanften Einstieg in die Berufstätigkeit zunächst weniger Stunden pro Tag/Woche als bisher, die Stundenzahl wird in der Regel langsam gesteigert. Der Umfang an Aufgaben ist der reduzierten Anwesenheit anzupassen, auch inhaltlich können andere/leichtere als die bisherigen Aufgaben ausgeführt werden. So nimmt die Person nach und nach ihre Berufstätigkeit wieder bis zum ursprünglichen Umfang auf. Das soll der Person helfen, ihre berufliche Belastbarkeit allmählich wieder zu erlangen und Überforderung oder einen Krankheitsrückfall zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Personalabteilung.