Im Stabsbereich Kapazitätsplanung wird die jährliche Aufnahmekapazität der Studiengänge der Hochschule Darmstadt ermittelt und Anträge auf Deputatsermäßigungen koordiniert.
Gewonnene Informationen und Daten werden den Fachbereichen zum Zwecke der internen Akkreditierung und zur Verwendung im Berichtswesen entsprechend zur Verfügung gestellt. Sie können als Mittel zur Qualitätsverbesserung der Studienbedingungen und der Lehre sowie der Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Förderung der Studierfähigkeit dienen.
Im Stabsbereich Kapazitätsplanung finden Hochschulangehörige Unterstützung zu Fragen rund um die Kapazitätsberechnung (z.B. zur Ermittlung von Zulassungszahlen für NC-Studiengänge, der CNW-Berechnung oder der Ermäßigung der Lehrverpflichtung).
Die Kapazitätsverordnung stellt die Grundlage für die Berechnung der Kapazität der Hochschule dar. Ermittelt werden die Zulassungszahlen für die NC-Studiengänge, welche in der Zulassungszahlenverordnung festgeschrieben werden.
Zulassungszahlen sind so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird; die geordnete Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium sowie in der Krankenversorgung, ist zu gewährleisten (KapVO §1/1).
Gemäß der gültigen Lehrverpflichtungsverordnung, kann die Lehrverpflichtung für Aufgaben, Forschung und Funktionen ermäßigt werden.
Link: Ermäßigung der Lehrverpflichtung
Zur Beantragung der Ermäßigung der Lehrverpflichtung:https://sp.h-da.de/
Die entsprechenden Vorschriften müssen beachtet und eingehalten werden.
Anmerkung: Während eines Forschungs- oder Praxissemesters nach §81(4) HHG wird eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung nicht genehmigt. Das gilt auch für den Fall, dass ein Forschungs- oder Praxissemester auf zwei Semester verteilt wird.
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