Hier geht es zum Genderportal der h_da mit einer Übersicht über die Projekte und Angebote sowie weiterführenden Informationen des Gleichstellungsbüros.
Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit gehören zu den Grundsätzen der Hochschule Darmstadt. Frauenförderung und Gender Mainstreaming bilden dabei unverzichtbare Instrumente der hochschulischen Gleichstellungspolitik. Diese wird nicht zuletzt auch durch das Engagement und die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten angestoßen und begleitet.
Für die Hochschule Darmstadt ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG), des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) selbstverständlich. Als hessische Hochschule ist die h_da durch das Hessische Hochschulgesetz unter § 5 verpflichtet, Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und geschlechtsspezifische Benachteiligung entgegenzuwirken. Hier werden das Amt sowie die besondere Funktion der Gleichstellungsbeauftragten [1] zur Erfüllung von Frauenförderung an Hochschulen begründet und hervorgehoben.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen sind Genderaspekte und Chancengleichheit in allen Grundsatzdokumenten der h_da verankert.
[1] In zahlreichen Dokumenten werden Gleichstellungsbeauftragte weiterhin Frauenbeauftragte genannt.
[2] Auszug aus dem Leitbild der Hochschule Darmstadt.
[3] Auszug aus den Zielvereinbarungen zwischen der Hochschule Darmstadt und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
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