Liebe Studierende,
auch im Wintersemester werden wir eine offene und lebendige Hochschule sein und Ihnen ein Studium ermöglichen, bei dem Sie sich treffen, gemeinsam diskutieren, arbeiten und lernen können.
Die Präsenz können wir nur durch eine Aufhebung des Abstandsgebots in den Seminarräumen organisatorisch umsetzen, d.h. alle in den Lehrräumen vorgesehenen Plätze können und dürfen wieder genutzt werden.
Wichtig dabei: Einige Infektionsschutzmaßnahmen an der Hochschule bleiben bis auf weiteres bestehen und haben weiterhin hohe Bedeutung. Dazu gehören insbesondere:
Eine Maskenpflicht für Studierende und sonstige Hörer*innen in sämtlichen Vorlesungs- und sonstigen Lehrräumen der h_da (gültig ab dem 27.10.2022 bis zunächst 24.12.2022). Bitte beachten Sie den Hinweis auf entsprechende Ausnahmeregeln in den FAQs)
Darüber hinaus die Empfehlung zum Tragen einer Maske in den Hochschulgebäuden überall dort, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Hygienegebot
Angesichts eines bisher sehr wechselhaften Pandemieverlaufs steht natürlich auch der weitere Präsenzbetrieb an der h_da unter dem Vorbehalt der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen, ggf. neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der konkreten Infektionssituation an unserer Hochschule.
Wie einzelne Lehrveranstaltungen im Wintersemester genau organisiert sind, legen die Fachbereiche dezentral für ihre Studiengänge fest. Zwar soll das Präsenz-Studium im Winter die Regel bleiben, daneben werden jedoch selbstverständlich auch weiterhin Online- oder Hybrid-Module angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Fragen direkt bei Ihrem Fachbereich.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Wintersemester 2022/2023.
Dr. Tanja Münch
Komm. Leiterin Ressort Studium, Lehre und studentische Angelegenheiten der Hochschule Darmstadt
Abstand:
Im Präsenzbetrieb können wir einen Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht einhalten. Es gibt keine coronaspezifischen Kapazitätsgrenzen für Räume. Aufzüge und Toiletten können normal benutzt werden. Dennoch: Wo immer es geht, halten Sie Abstand! Der wichtigste Ersatz des Abstands sind Masken und Lüftung.
Masken:
Die Hochschulleitung empfiehlt in allen Hochschulgebäuden dort eine Maske zu tragen, wo ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Bitte bleiben Sie bei Krankheitsanzeichen zu Hause!
Die Hochschule weist auf die gesetzlichen Regelungen zur Maskenpflicht (fünf Tage nach dem ersten positiven Test) und die Empfehlung der Landesregierung zur Isolation (für infizierte Personen mit Symptomen) hin, die ganz allgemein und damit auch innerhalb der Hochschule Darmstadt gelten.
Nach einer überstandenen Corona-Infektion empfehlen wir zur Sicherheit die Durchführung eines Schnell- oder Selbsttests.
In der FAQ finden Sie Antworten zum Thema studieren.
Wichtige Infos und Dokumente zu Pandemie-Regelungen an der h_da finden sich auch im Corona-Handbuch.
Im FAQ finden Sie Antworten rund um Studium und Lehre.
Bei drängenden Fragen ist der Leiter der Abteilung Sicherheit und Umwelt ansprechbar, Dr. Andreas Seeberg: pandemie@h-da.de
Bei Fragen zum Studium ist weiterhin das SSC unter der Adresse info@h-da.de erreichbar.