FAQ zu Studium und Lehre an der h_da während Covid-19
Im Folgenden haben wir häufige Fragen und die derzeit geltenden Antworten zu Studium und Lehre in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt. Wir aktualisieren die auf der h_da-Webpräsenz und in den FAQ bereitgestellten Informationen fortlaufend – auch auf Basis der eingehenden Anfragen. Um Missverständnissen vorzubeugen, geben wir am Ende jeder Antwort der FAQ den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Bitte informieren Sie sich außerdem aktiv über die Ihnen zugänglichen Kanäle, insbesondere die Webpräsenzen der Fachbereiche.
Vermissen Sie an dieser Stelle eine wichtige Frage/Antwort zu Studium und Lehre unter den pandemiebedingt veränderten Bedingungen? Sehen Sie Unstimmigkeiten, haben Sie eine Anregung? Dann schreiben Sie bitte an: praesenzfrei@h-da.de
Letzte Aktualisierung der FAQ:
27.01.2021, Änderungen betreffen:Prüfungen, neue Sprechstunde der Studienberatung (rechte Spalte), Kinderbetreuung
Der eingeschränkte Hochschulbetrieb kann die Anfertigung von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) beeinträchtigen. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder dem/der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung. Abschlussarbeiten können für die Dauer einer pandemiebedingten Unterbrechung verlängert werden. Dazu ist ggf. der Nachweis durch das Unternehmen bzw. die Organisation erforderlich. Über die Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Abschlussarbeiten in Papierform können derzeit nicht persönlich abgegeben, sondern ausschließlich über den Postweg eingereicht werden. Bei postalischer Übersendung an das zuständige Prüfungssekretariat muss das Datum des Poststempels spätestens der letzte Tag der Bearbeitungszeit sein. Im Falle der postalischen Abgabe trägt der/die Studierende auch die damit verbundenen Risiken eines Verlusts oder einer Verzögerung. Wir empfehlen, daher Abschlussarbeiten derzeit ausschließlich elektronisch abzugeben.
Die Abschlussarbeit gilt als fristgerecht abgegeben, wenn diese fristgerecht in digitaler Form eingeht. Dafür ist ausschließlich die studentische E-Mail-Adresse der h_da zu nutzen. Zur Wahrung der Abgabefrist ist die Abschlussarbeit an den Betreuer/die Betreuerin, das zuständige Sekretariat und den Prüfungsausschussvorsitzenden/die Prüfungsausschussvorsitzende zu senden. Das Anfordern einer Lese-/Empfangsbestätigung wird dringend empfohlen. Die Printversion ist nachzureichen. Die elektronisch eingereichte digitale Datei muss identisch sein mit der nachgereichten Printversion. Die Fristen für die Nachreichung bestimmen sich nach den jeweils aktuellen Corona bedingten Einschränkungen.
Generell gilt: Klären Sie die Abgabefristen aller einzureichenden Unterlagen direkt mit den jeweiligen Prüfungssekretariaten ab. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Fachbereich für die digitale Abgabe weitere Regelungen verabschiedet hat. Ist dies der Fall, sind diese Regelungen verbindlich.
Die Arbeit ist in der Regel als PDF-Dokument abzugeben. Ausnahmen hiervon sind mit dem Betreuer/der Betreuerin abzuklären. Auch Abschlussarbeiten mit Sperrvermerk können elektronisch abgegeben werden. Diese sind jedoch verschlüsselt zu übermitteln, z.B. passwortgeschützt via h_da-Cloud.
Der Nachteilsausgleich zur Abschlussarbeit ist in der Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen geregelt, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
Siehe auch: Basisbetrieb, Kolloquien zu Bachelor- und Masterarbeiten
Stand: 23.11.2020
Alle aktuellen Informationen zum Thema Auslandssemester finden Sie auf den Seiten des International Office.
Der Nachteilsausgleich zum Auslandssemester ist in der Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen geregelt, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
Stand: 23.11.2020
BAföG-Berechtigte sollen durch die Auswirkungen des Coronavirus auf den Hochschulbetrieb keine Nachteile erfahren. Auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten wird die Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 16.03.2020 in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Zuständig für Fragen zum Thema BAföG ist das Studierendenwerk Darmstadt.
Siehe auch: Individuelle Erhöhung der Regelstudienzeit
Stand: 23.11.2020
Beachten Sie bitte die lokalen Hinweise zur Benutzung der Sportanlagen (z.B. Gerüste, Tischtennisplatten). Einzelne Anlagen sind je nach Höhe der Infektionszahlen zeitweise gesperrt, wenn dort nach Einschätzung der Verantwortlichen an der Hochschule die gebotenen Infektionsschutzregeln nicht sicher eingehalten werden können. Für nicht gesperrte Anlagen gelten die Vorgaben der hessischen Landesregierung.
Stand: 23.11.2020
Die Bibliotheken haben ein umfangreiches Angebot an E-Books, E-Journals und Datenbanken. Informationen zum Zugriff auf diese Medien von Zuhause finden Sie unter: E-Medien im Fernzugriff und bib.h-da.de/recherche/. Da der Service vor Ort durch die aktuelle Situation immer wieder angepasst werden muss, informieren Sie sich bitte auf der Seite der Bibliothek über den aktuellen Service während Covid-19.
Stand: 05.11.2020
Studierende können ihre CampusCard unter Beachtung der Hygieneregeln auf dem Campus Darmstadt in den Gebäuden C10 und in Dieburg in F25 (Bibliothek) revalidieren. Alle Informationen zu den Standorten der Revaliderungsdrucker sowie die Öffnungszeiten der oben erwähnten Gebäuden, finden Sie auf der Informationsseite zur CampusCard.
Die Immatrikulationsbescheinigung bleibt zusätzlich bis zum 16.11.2020 beziehungsweise ab 17.11.2020 bis 31.03.21 als Ersatzausweis für Fahrten im RMV-Gebiet gültig, sofern sie berechtigt sind das RMV-Semestersticket zu nutzen. Bitte nutzen Sie die jeweils aktualisierte Immatrikulationsescheinigung. Die aktualisierte Immatrikulationsbescheinigung mit entsprechendem Zusatz kann nach Anmeldung in der online Selbstbedienungsfunktion QIS im Bereich „Studienbescheinigungen für alle Semester“, selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Hinweis: Zur Identifikation muss immer ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden (Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel).
Stand: 09.12.2020
Für dual Studierende, die sich in der Theoriephase befinden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Studierende, die ihr Studium regulär absolvieren. Für dual Studierende in den Praxisphasen müssen individuelle Regelungen getroffen werden. Fragen von Unternehmen und Studierenden beantworten neben dem Dualen Studienzentrum auch die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Referentinnen und Referenten für das duale Studium in den Fachbereichen.
Stand: 23.11.2020
Die Zentrale Erstsemesterbegrüßung (ZEB) fand in diesem Jahr als präsenzfreier Live-Stream am 30.10.2020 statt. Verpasst? Hier können Sie die komplette Sendung anschauen.
Weitere Informationen zum Semesterstart finden Sie hier. Ansonsten wenden Sie sich bei fachspezifischen Fragen an Ihren Fachbereich.
Die Erstsemester-Taschen werden an die Studienanfängerinnen in den Bachelor- und Diplomstudiengängen bis Ende November postalisch zugestellt.
Siehe auch: Semesterstart Wintersemester 2020/21
Stand: 23.11.2020
Die Hochschule Darmstadt hat für im Sommersemester 2020 immatrikulierte und beurlaubte Studierende eine um ein Semester erhöhte individuelle Regelstudienzeit festgesetzt. Diese Änderung ist auf der Studienverlaufsbescheinigung vermerkt, welche Studierende im QIS runterladen können. Zulassungsrechtlich (bspw. für die Bewerbung für einen Master) ist die in der BBPO („Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung“) festgesetzte Regelstudienzeit maßgebend. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@h-da.de.
Stand: 23.11.2020
Sollten an unserer Hochschule Infektionsfälle auftreten, sind die betroffenen Studierenden verpflichtet, sich im Sekretariat ihres Fachbereichs zu melden. Mitarbeiter*innen melden ihre Corona-Infektion bei ihrer jeweiligen Führungskraft bzw. deren Stellvertretung; Professor*innen melden ihre Corona-Infektion bei ihrer*m Dekan*in bzw. Prodekan*in.
Die Person, die diese Meldung entgegennimmt, klärt mit der betroffenen Person deren Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail und informiert die Organisationseinheit Sicherheit und Umwelt (pandemie@h-da.de).
Stand: 23.11.2020
Die aktuellen Regelungen zum Thema wie z.B. Notbetreuung, Nutzung der Eltern-Kind-Räume etc. finden Sie auf den Seiten des Familienbüros.
Verlängerung von Bearbeitungsfristen aufgrund Kinderbetreuung
Für Studierende, die nachweisen, dass sie aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen in der Kinderbetreuung oder wegen Schulschließungen die Betreuung selbst übernehmen müssen, legt der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine auf Antrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fest. Dies gilt laut der Sondersatzung (§ 8 Satz 1), die Sie im Download in der rechten Spalte finden können.
Stand: 19.01.2020
Lehr- und Lernleistungen, Prüfungen oder organisatorische Prozesse, die den Zugang von Studierenden zur Hochschule erfordern, werden je nach den aktuellen Infektionszahlen individuell geprüft. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich nach den jeweils geltenden Regelungen.
Weitere Informationen zu Nachteilsausgleich in der Abschlussarbeit und der Durchführung des Kolloquiums ist in der Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen geregelt, abzurufen auf der rechte Spalte dieser Seite
Stand: 23.11.2020
Seit dem 02.11.2020 gilt auf dem gesamten Gelände der Hochschule eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Diese darf nur an dem eigenen, festen Arbeitsplatz abgesetzt werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also innerhalb und außerhalb von Gebäuden und im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Besprechungen durchgehend zu tragen. Dies betrifft auch die Redenden bei einer Veranstaltung.
Stand: 04.11.2020
Die Mensen sind aktuell aufgrund des Lockdowns geschlossen. Aktuelle Informationen hier.
Stand: 16.12.2020
Ob mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP) unter Einhaltung der Hygienerichtlinien als Präsenzprüfungen stattfinden können, wird je nach den aktuellen Infektionszahlen individuell geprüft. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich nach den jeweils geltenden Regelungen.
Siehe auch: Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
Stand: 23.11.2020
Die Gebäude der h_da sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Lehrbetrieb während Covid-19 findet aktuell hauptsächlich digital statt. Der Zugang zur Hochschule aufgrund Lehr- und Lernleistungen, Prüfungen oder organisatorische Prozesse, die den Zugang von Studierenden zur Hochschule erfordern, wird individuell je nach den aktuellen Infektionszahlen geprüft. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich nach den jeweils geltenden Regelungen.
Stand: 23.11.2020
Praktika während des Studiums sollen einer individuellen Risikoabschätzung unterzogen werden. Bei Fragen zu Ihrem Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre Praktikumsbetreuerinnen und -betreuer.
Für weitere Informationen oder Alternativen informieren Sie sich bitte ebenfalls in der Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite
Stand: 23.11.2020
Wegen des Coronavirus kann es bei Praxisstellen kurzfristig zu Homeoffice, Kurzarbeit, Schließung o.Ä. kommen. Auch ist es möglich, dass Sie als Praktikantin/Praktikant das Praxissemester aus gesundheitlichen Gründen abbrechen oder die Praxisstelle wechseln möchten oder müssen – z.B. weil Sie selbst einer Risikogruppe angehören oder weil es im unmittelbaren Arbeitsumfeld eine nachweislich infizierte Person gibt. Tritt einer dieser Fälle ein, melden Sie sich bitte umgehend bei der für die Praxisphase im Fachbereich zuständigen Person.
Bevor Sie Ihr Praxissemester abbrechen, prüfen Sie bitte mit Ihrer Praxisstelle und der zuständigen Person in Ihrem Fachbereich andere Lösungen – z.B. Homeoffice oder ein Verschieben der Praxiszeit. Ist ein Abbruch notwendig, lassen Sie sich bitte von der Praxisstelle die bis dato absolvierten Teile des Praktikums sowie den Grund für dessen Abbruch bescheinigen. Über die Anerkennung bereits geleisteter Teile eines Praxissemesters und dessen Fortsetzung entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Fragen zu Ihrem Praxissemester wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich.
Bei Fragen zum Praxissemester wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in ihrem Fachbereich.
Der Nachteilsausgleich zum Praxissemester ist in der Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen geregelt, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
Stand: 23.11.2020
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist derzeit davon auszugehen, dass nur wenige Prüfungen in Präsenz durchgeführt werden können. Alle Prüfungsleistungen, die präsenzfrei geplant wurden (z.B. Hausarbeiten) werden wie angekündigt durchgeführt. Die Lehrenden prüfen derzeit alle Möglichkeiten Ihnen zeitnah alternative, präsenzfreie Prüfungsformate anzubieten.
Die Prüfungsphase beginnt am 15. Februar.
Für die abgesagten Präsenzklausuren werden entweder präsenzfreie Äquivalente angeboten oder ein zeitnaher Ersatztermin Sobald das Infektionsgeschehen dies wieder erlaubt – beides unter Berücksichtigung einer ausreichenden Vorbereitungszeit.
Ziel ist es, allen Studierenden Prüfungen zum Abschluss des Wintersemesters 2020/2021 anzubieten. Wir bitten Sie um Geduld bis Sie die jeweiligen Informationen zu Ihren Prüfungen aus Ihrem Fachbereich erhalten.
Wiederholungsprüfung können Studierende seit dem Sommersemester 2020 auf eigenen Wunsch ablegen. Pflichtanmeldungen gem. § 17 Abs. 4 ABPO werden nicht vorgenommen. Studierende können grundsätzlich ohne Angabe von Gründen von Prüfungen zurücktreten. Bevorzugt sollte der Rücktritt elektronisch erfolgen. Ein Rücktritt ist noch bis zur „Prüfungstür“ möglich. Mit dem Austeilen der Aufgabenblätter gilt die Prüfung als angetreten und ein Rücktritt kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ABPO erfolgen.
siehe auch: Kolloquien zu Bachelor- und Masterarbeiten, Mündliche Ergänzungsprüfungen (MEP)
Stand: 27.01.2021
Studierende können grundsätzlich ohne Angabe von Gründen von Prüfungen im Wintersemester 2020/21 zurücktreten. Bevorzugt sollte der Rücktritt elektronisch erfolgen. Ein Rücktritt ist noch bis zur „Prüfungstür“ möglich. Mit dem Austeilen der Aufgabenblätter gilt die Prüfung als angetreten und ein Rücktritt kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ABPO erfolgen.
Prüfungsteilnehmer*innen haben KEIN Wahlrecht, ob sie, abhängig vom Ergebnis, eine Prüfungsleistung für sich gelten lassen wollen.
Siehe dazu auch die Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
siehe auch -> Prüfungen, -> Wiederholungsprüfungen,
Stand: 23.11.2020
Was muss ich bei dienstlichen und privaten Reisen beachten?
Das Robert-Koch-Institut weist fortlaufend Gebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Sollten Sie eine Reise planen, informieren Sie sich bitte vorher über diese Risikogebiete.
Alle Reisen von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Beschäftigten der Wissenschaftseinrichtungen in diese Risikogebiete sind ausgesetzt.
Das h_da-Präsidium rät auch von privaten Reisen in diese Risikogebiete dringend ab. Sollte ein Staat während eines Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt werden, so gilt weiterhin, dass sich die betreffenden Personen – unabhängig von Krankheitssymptomen – in 14-tägige vorbeugende häusliche Selbstquarantäne zu begeben haben.
Personen, die aus einem Risikogebiet gem. RKI zurückgekehrt sind, dürfen 14 Tage die Hochschule also auch dann nicht betreten, wenn sie getestet wurden und sie ein negatives Testergebnis erhalten haben.
Dies gilt insbesondere für Personen, die in Kontakt mit einer an dem Virus erkrankten Person standen oder stehen. Natürlich wird auch ganz allgemein von h_da-Mitgliedern mit Fieber, Husten oder Atemnot erwartet, dass diese ärztlichen Rat einholen und der Hochschule fernbleiben, um Andere nicht anzustecken.
Stand: 23.11.2020
Das Wintersemester 2020/21 hat am 01.10.2020 begonnen. Die Vorlesungszeit und die Lehrveranstaltungen läuft seit dem 02.11.2020.
In diesem „Hybridsemester“ war geplant, dass es digitale Lehre in Kombination mit Präsenzveranstaltungen geben wird. Inwieweit und unter welchen Bedingungen die Präsenzveranstaltungen aufgrund der aktuellen erhöhten Infektionszahlen stattfinden können, erfahren Sie in Ihrem Fachbereich.
siehe auch Erstsemesterveranstaltungen
Stand: 05.11.2020
Das Student Service Center (SSC) hat alle Präsenzsprechzeiten durch telefonische Sprechzeiten ersetzt. Zentrale Telefonnummer: +49.6151.6-33333
Sprechzeiten des Help Desk und weitere Informationen.
Studierende können sich außerdem per E-Mail an das SSC wenden: info@h-da.de
Alternativer Weg ist eine Anfrage über das Kontaktformular.
Die Studienberatung bietet erweiterte telefonische Sprechzeiten und telefonische Beratungsgespräche an. Weitere Informationen.
Stand: 23.11.2020
Jede*r kann selbst dazu beitragen, ein Ansteckungsrisiko zu senken. Um eine Gefährdung durch das Virus SARS-CoV-2 auf dem Campus zu verringern, gelten folgende Regeln an der h_da:
- Auf dem gesamten Geländer der h_da – innerhalb und außerhalb der Gebäude - muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Diese Maskenpflicht gilt auch in Präsenzveranstaltungen. Beschäftigte dürfen den Mund-Nasen-Schutz erst nach Einnahme ihres eigenen, festen Arbeitsplatzes abnehmen.
- Reduzieren Sie Ihre Kontakte!
- Halten Sie einen 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen!
- Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände!
- Halten Sie die Husten- und Niesetiquette ein!
- Organisieren Sie sofern möglich alle Kommunikationsgelegenheiten (Arbeits- und Lerngruppen) in virtuellen Räumen, die wir an der h_da dazu eingerichtet haben.
Alle aktuellen und verbindlichen Virenschutzanweisungen und das Hygienekonzept der h_da sind im IMS hinterlegt und für alle Mitglieder und Gäste der h_da verpflichtende Handlungsanweisungen.
Fragen zur Umsetzung dieser Regeln richten Sie bitte an den Sicherheitsbeauftragten Andreas Seeberg können Sie auch die Funktionsadresse pandemie@h-da.de nutzen.
Stand: 05.11.2020
Im Falle einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne ruht die Bearbeitungsfrist für die Dauer der Erkrankung. Die erforderlichen Nachweise sind gem. § 16 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der h_da (ABPO) wie üblich dem Prüfungsausschuss zu übermitteln. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund von Labor- oder Betriebsschließungen die Bearbeitung des Themas der Abschlussarbeiten nicht mehr möglich ist. Die Entscheidung trifft der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Er kann eine entsprechende Regelung in vergleichbaren Fällen auch durch Grundsatzbeschluss für eine Mehrzahl von Prüfungsleistungen treffen. Das Ruhen der Bearbeitungsfrist beantragen die Studierenden per E-Mail (bitte nur die studentische h_da-Adresse nutzen) bei der/dem Prüfenden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. Das Prüfungssekretariat verbucht dann ggf. die neue Laufzeit. Falls der Prüfungsausschuss einen Grundsatzbeschluss getroffen hat (s.o.), gilt: Die Studierenden schicken den Antrag direkt per E-Mail an das jeweilige Prüfungssekretariat.
siehe auch: Abschlussarbeiten
Stand: 27.03.2020
Studierende können auf eigenen Wunsch zur Wiederholungsprüfung antreten. Pflichtanmeldungen gem. § 17 Abs. 4 ABPO werden jedoch ab dem Sommersemester 2020 nicht vorgenommen.
Siehe dazu auch die Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen, abzurufen auf der rechten Spalte dieser Seite.
siehe auch -> Prüfungen, -> Prüfungsrücktritt,
Stand: 23.11.2020
Weitere Informationen
Offene Fragen?
Vermissen Sie an dieser Stelle eine wichtige Frage/Antwort zu Studium und Lehre unter den pandemiebedingt veränderten Voraussetzungen? Sehen Sie Unstimmigkeiten, haben Sie eine Anregung? Dann schreiben Sie bitte an praesenzfrei@h-da.de
Motivationsprobleme, Überforderung, Vereinsamung?
Mit dem Online-Studium geht eine Vielzahl von Herausforderungen einher. Zur Unterstützung bietet die Studienberatung nun donnerstags von 16 bis 18 Uhr eine zusätzliche telefonische Sprechstunde an.
Fragen zu Studium und Bewerbung
Sie haben Fragen zum Studium oder der Bewerbung an der h_da? Im Student Service Center (SSC) erhalten Sie Antworten – auch zu veränderten Abläufen wegen des Coronavirus.
Infos zu organisatorischen Fragen
Telefon: 06151 16-33 333
E-Mail: info@h-da.de
Moodle-Kurs "Präsenzfreie Lehre"
Das Hochschulzentrum für Studienerfolg und Berufsstart (HSB) bietet einen Moodle-Kurs „Präsenzfreie Lehre – Lehre in Zeiten von Corona“ samt FAQ und Kommunikationsforum für Lehrende an, der stetig aktualisiert wird.
Corona-Handbuch
Wichtige Infos und Dokumente zu Pandemie-Regelungen an der h_da finden sich auch im Corona-Handbuch.
Sondersatzung
Hier finden Sie die Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen.
FAQ in english
Here you can find the FAQ in English language.