FAQ für Beschäftigte und Gäste der h_da

Was muss ich bei dienstlichen und privaten Reisen beachten?

Das Robert-Koch-Institut weist fortlaufend Gebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Sollten Sie eine Reise planen, informieren Sie sich bitte vorher über diese Risikogebiete.

Dienstliche Reisen in Virusvariantengebiete werden grundsätzlich nicht genehmigt, in Hochrisikogebiete erhalten nur vollständig Geimpfte und Genesene eine Dienstreisegenehmigung.

Das h_da-Präsidium rät von privaten Reisen in Risikogebiete dringend ab. An der Hochschule Darmstadt galt seit 2020 ein grundsätzliches Betretungsverbot der Hochschule für Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist waren für 14 Tage ab der Einreise, ohne dass dieses Betretungsverbot z.B. durch die Vorlage eines Tests verkürzt werden konnte. Da nun immer mehr Personen einen vollständigen Impfschutz besitzen und zur Anpassung an die in den letzten Wochen mehrfach geänderte Corona-Einreiseverordnung werden die Regelungen an der Hochschule Darmstadt wie folgt an die Verordnungsregeln angepasst:

Nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet bzw. nach einem Aufenthalt in einem solchen Gebiet gilt ein Betretungsverbot für die Hochschule Darmstadt für zehn Tage. Das Betretungsverbot gilt nicht mehr ab dem Zeitpunkt, an dem die eingereiste Person der Hochschule Darmstadt den Genesenstatus, einen vollständigen Impfschutz oder das negative Ergebnis eines PCR-Tests nachgewiesen hat. Die zugrunde liegende Testung darf frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt ein Betretungsverbot für die Hochschule Darmstadt für 14 Tage. Die Regeln für ein vorzeitiges Ende des Betretungsverbotes entsprechen denjenigen eines Hochinzidenzgebietes, wenn das betroffene Virusvariantengebiet nach Einreise und vor Ablauf der Geltungsdauer des Betretungsverbotes als Hochinzidenzgebiet oder (sonstiges) Risikogebiet eingestuft wird oder die eingereiste Person mit einem Impfstoff geimpft ist, für den das RKI festgestellt und auf seiner Internetseite bekanntgegeben hat, dass dieser Impfstoff gegen die entsprechende Virusvariante hinreichend wirksam ist.

Natürlich wird auch ganz allgemein von h_da-Mitgliedern mit Fieber, Husten oder Atemnot erwartet, dass diese ärztlichen Rat einholen und der Hochschule fernbleiben, um Andere nicht anzustecken.

Ein Merkblatt zu Dienstreisen befindet sich im IMS.

Der Zugang zur Hochschule ist aktuell nur noch Personen gestattet, die vollständig geimpft, genesen und aktuell negativ getestet sind (mit 3G-Nachweis).

Jeder kann selbst dazu beitragen, ein Ansteckungsrisiko zu senken. Um eine Gefährdung durch das Virus SARS-CoV-2 auf dem Campus zu verringern, gelten folgende weitere Regeln an der h_da:

  • Reduzieren Sie Ihre Kontakte!
  • Halten Sie einen 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen!
  • In den Gebäuden der h_da muss eine FFP2-Maske getragen werden, bis der Arbeitsplatz eingenommen wurde. Dann kann die Bedeckung wieder abgenommen werden. Als Arbeitsplatz gilt beispielsweise der eigene Schreibtisch, der Sitzplatz bei der Teilnahme an Besprechungen oder der Vortragsbereich bei Lehrenden. Außerhalb von Gebäuden darf auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
  • Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände!
  • Halten Sie die Husten- und Niesetiquette ein!

Letztlich gilt auch auf dem Campus, wozu wir auch im privaten Bereich verpflichtet sind. Das bedeutet:

  1. In einem Raum sollen sich nur dann mehrere Personen aufhalten, wenn dieser groß genug ist, dass ein Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist.
  2. Kontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, sind so weit wie möglich zu reduzieren. Es ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für Pausen in Teeküchen u.ä.
  3. Besprechungen oder Lehrveranstaltungen sind prioritär über präsenzfreie Medien wie Videokonferenztools zu organisieren. Sollte von dieser Regelung abgewichen werden, ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Teilnehmenden, gute Lüftung und eine enge zeitliche Begrenzung des Zusammenkommens zu achten.
  4. Eine Anwesenheit an jedem Ort der Hochschule – außer z.B. in Sanitärräumen und Teeküchen – muss einen dienstlichen oder studienbezogenen Grund haben.
  5. Für Arbeitssituationen gilt: Sollte es eine Situation gegeben haben, bei der es zu einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern gekommen ist, ohne dass die Beteiligten einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben, muss dies dokumentiert werden (Grund, Art und Dauer des Kontakts, beteiligte Personen).
  6. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen verhindert, dass eventuelle Keime an der Hand nicht in den Körper gelangen können.

Die Virenschutzanweisungen mit dem Hygienkonzept sind im IMS hinterlegt.

Dies ist für alle Personen, die sich an der Hochschule aufhalten verpflichtend und muss an diese kommuniziert werden:

  • Beschäftigte,
  • externe Dienstleister
  • studentische Hilfskräfte und Aushilfen, soweit diese auf dem Campus arbeiten
  • Studierende

Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regeln besprechen Sie bitte mit der Leitung der Abteilung Sicherheit und Umwelt.  Für Fragen an den Sicherheitsbeauftragten Andreas Seeberg können Sie auch die Funktionsadresse pandemie@h-da.de nutzen.

Das Merkblatt zu den Büroarbeitsplätzen ist im IMS hinterlegt.

Grundsätzlich ist in den Dienstgebäuden, auf den Verkehrsflächen und in den Sitzungsräumen bis zum Einnehmen des Platzes eine  FFP2-Maske zu tragen.

Während des Aufenthalts auf dem Gelände der Hochschule auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn die durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann. Zu den stark frequentierten Verkehrswegen gehören insbesondere die Eingangsbereiche der Gebäude ebenso wie Wege, die aufgrund ihrer geringen Breite und damit einhergehenden eingeschränkten Ausweichmöglichkeiten (z.B. Laubengänge, Treppen) die Einhaltung des Mindestabstands erschweren.

Beschäftigte, die durch ihre Arbeit längere Zeit ohne Unterbrechung eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, sollen dadurch entlastet werden, dass sie nach einer ununterbrochenen Maskentragezeit von 75 Minuten für 30 Minuten eine andere Arbeit ausüben können, bei der keine Maske getragen werden muss.

Wer wegen der Infektionsvorsorge, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen derzeit von zu Hause arbeitet, ist mit der Herausforderung konfrontiert, sozialen Austausch und Arbeitsproduktivität auch unter praktisch erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Daher stockt die Hochschule die bestehenden technischen Möglichkeiten zur Unterstützung der Arbeit von zu Hause derzeit massiv auf.

Die Abteilung IT Dienste und Anwendungen führt eine Übersicht der aktuell verfügbaren und empfohlenen h_da-Ressourcen, darunter Zugänge und Erläuterungen zu Videokonferenzsystemen, Clouds oder h_da-Ressourcen von extern: https://h-da.de/intranet/servicebereiche/it-dienstleistungen

Das h_da-Gesundheitsmanagement hat einige einfache Empfehlungen für die Arbeit von zu Hause zusammengestellt, die jedem guttun sollten:

  1. Regelmäßiger Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegen, dauerhaftes Sitzen vermeiden
     
  2. Ausreichend trinken
     
  3. Regelmäßig den Arbeitsraum lüften
     
  4. Bildschirmarbeit regelmäßig kurz unterbrechen, damit sich die Augen erholen können
       
  5. Austausch mit Kolleginnen und Kollegen per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz pflegen
     
  6. Arbeitsrechtlich vorgeschriebene Pausen machen (bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause, bei über 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten Pause): den Arbeitsplatz verlassen, sich bewegen, ggf. nach draußen gehen
     
  7. Kleine Kurzpausen (5 Minuten) zusätzlich einrichten, etwa alle 90 Minuten (die steigern die Konzentration und die Leistungsfähigkeit und sind daher auch im Interesse unseres Arbeitgebers!): a. Aufstehen, b. Tief ein- und ausatmen, c. Sich bewegen – Dehn- und Lockerungsübungen machen
     
  8. Abschalten am Feierabend: a. Sich bewegen, b. Auf andere Gedanken kommen, c. Ausreichend schlafen

Weitere Informationen: https://h-da.de/intranet/einblicke/gesundheitsmanagement/

Der Zugang zur Hochschule ist aktuell nur noch Personen gestattet, die vollständig geimpft, genesen und aktuell negativ getestet sind (mit 3G-Nachweis). Das Tragen einer FFP2-Maske ist innerhalb von Gebäuden bis zur Einnahme des Sitzplatzes Pflicht.

Bis auf weiteres dürfen sich Gäste in den Gebäuden und auf dem Außengelände an allen Standorten der Hochschule zudem nur auf schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten aufhalten. Als Einladung gilt dabei auch beispielsweise die Beauftragung von Handwerkern oder die Terminvereinbarung über die gebräuchlichen Software-Anwendungen.

Auf dem Campus gelten die folgenden Verhaltensregeln.

  • Bei Krankheitssymptomen bleiben Sie bitte zuhause und kontakten Ihren Hausarzt per Telefon! In Verdachtsfällen kann ein Mitarbeiter der h-da externe Personen aus gesundheitlichen Gründen des Hochschulgeländes verweisen.
  • Mind. 1,5 Meter Abstand halten zu anderen Personen – das gilt vor den Gebäuden, auf den Verkehrswegen in den Gebäuden und in Arbeitsräumen. Aufzüge nur einzeln benutzen! 
  • Evtl. vorhandene Einwege-Richtungen beachten!
  • Maximale Personenzahl in Toilettenräumen beachten!
  • Nach Betreten der Hochschule und Erreichen Arbeitsortes: als Erstes gründlich die Hände waschen!  Ggf. regelmäßig wiederholen.
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten!
  • Husten- und Niesregeln einhalten:   Abstand halten, von Anderen wegdrehen, Armbeuge vor Mund und Nase halten!
  • Größere Menschenmengen auf dem Campus vermeiden!
  • Auf dem Hochschulgelände ist bei Arbeitseinsätzen eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

Hochschulbeschäftigte, die einen Auftrag an Dienstleister vergeben, sollten die Unterzeichnung des Merkblatts „Verhaltensregeln auf dem Campus und in den Gebäuden der h-da während der Corona-Pandemie“ durch die Auftragnehmer zum Bestandteil der Beauftragung machen.

Der Senat der Hochschule Darmstadt hat die temporäre Regelung zu Online-Sitzungen, außerordentlichen Sitzungen, Online- und Umlaufbeschlüssen erneut verlängert. Sie gilt nun vorerst bis zum 30. April 2022. In Ergänzung der Geschäftsordnung der Gremien wird somit weiterhin für alle Gremien, Ausschüsse und Kommissionen pauschal ermöglicht, Sitzungen online abzuhalten und online Abstimmungen vorzunehmen. Geheime Abstimmungen inklusive Wahlentscheidungen müssen über geeignete Abstimmungstools mit anonymer Abstimmung durchgeführt werden, falls die Videokonferenzsoftware nicht über ein geeignetes Tool verfügt. Die Einladung zu außerordentlichen (Online-)Sitzungen darf mit einer verkürzten Ladefrist von mindestens 3 Tagen erfolgen, wenn es sich um eine zeitlich dringende und wichtige Angelegenheit handelt.

Umlaufbeschlüsse sind ab jetzt grundsätzlich erlaubt. Es ist hinreichend Zeit einzuräumen für die Würdigung von Beschlussvorlagen, die online zugänglich gemacht werden, i.d.R. 2 Tage bis zur Abstimmungsfrist. Haben alle stimmberechtigten Personen schneller abgestimmt, so ist die Abstimmung im Umlaufverfahren mit dem Eingang der letzten Stimmabgabe abgeschlossen und gültig. Ein Gremium kann in der Sitzung beschließen, für ein konkretes Thema eine andere individuelle Frist festzulegen.

Die Landesregierung hat für die Wissenschaft und Kunst in Hessen erste Öffnungen beschlossen. So können die Hochschulen im Studium auch wieder Prüfungen und kleinere Laborveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen durchführen; allerdings nur auf der Basis eines umfassenden Abstands- und Hygienekonzepts.

Derzeit wird geprüft, welche Studieninhalte gegebenenfalls als Präsenzveranstaltung auf dem Campus stattfinden können. Dabei gilt die Devise „Genauigkeit vor Geschwindigkeit“. Dazu gehört, dass Sicherheitsexperten, Führungskräfte und Lehrende gemeinsam die Regeln zum Gesundheitsschutz an der h_da weiterentwickeln. Handlungsmöglichkeiten und Risiken müssen sorgfältig abgewogen werden.

Für einen Präsenzbetrieb kommen daher vorerst nur solche Formate in Frage, die nicht digital ersetzt werden können und notwendigerweise beispielsweise auf technische Infrastruktur an der h_da zugreifen müssen. Das gilt etwa für Prüfungen, für die keinerlei alternative Verfahren möglich sind. Lehrende werden gebeten zu prüfen, ob Präsenzprüfungen durch andere Prüfungsformen ersetzt werden können.

Die Hochschule Darmstadt wird einen Raum bzw. eine Veranstaltung eines Fachbereichs für den Präsenzbetrieb nur auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung durch die Abteilung Sicherheit und Umwelt mit den Dekanaten freigeben. In einer solchen werden mit den Studiengangsverantwortlichen verbindliche Regeln für den Gesundheitsschutz im jeweiligen Fall vereinbart. Dies kann die Beschränkung der Zahl der Personen in einem Raum zur Einhaltung der Abstandsregeln, die Anordnung von Arbeitsflächen oder die Handreinigung betreffen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Es gilt zudem zur Unterstützung des Abstandsgebots auch weiterhin, dass sich nur jene Personen auf dem Campus aufhalten sollen, die an der Hochschule arbeiten bzw. für konkrete Lehrveranstaltungen (und nur für diese Zeit) oder die Nutzung der Infrastruktur auf dem Campus von einem Beschäftigten eingeladen worden sind.

Mit der Einladung in Präsenzveranstaltungen an der h_da erhalten Studierende von Ihren Lehrenden eine Übersicht über die geltenden Regeln zur Infektionsvorsorge. Diesen können sich je nach Raum und Studiensituation leicht unterscheiden.

Bitte informieren Sie sich auch direkt auf den Websites Ihres Fachbereichs. Sobald der normale Lehrbetrieb wiederaufgenommen werden kann oder es diesbezüglich andere Entscheidungen gibt, werden alle Studierenden und Lehrenden per E-Mail und auf unseren Internetseiten informiert.

Der Rahmen für die Maßnahmen der Infektionsvorsorge an der h_da wird im Wesentlichen durch Vorgaben der Hessischen Landesregierung gesetzt. Als staatliche Einrichtung ist die Hochschule Darmstadt an diesen Rahmen direkt gebunden.

Im Basisbetrieb soll die Leistungsfähigkeit der Hochschule prinzipiell aufrechterhalten werden. Die Maßnahmen zur Kontaktminimierung spielen eine wichtige Rolle, gleichwohl versehen die Hochschulbeschäftigten ihre Arbeit weiter.

Das hessische Kabinett trifft auch die dem Basisbetrieb zugrundeliegende gesundheitliche Risikoabschätzung für die Beschäftigten der staatlichen Landeshochschulen. Das Kabinett folgt, wie auch das HMWK und alle anderen hessischen Behörden, der Empfehlung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Dieses wiederum übernimmt die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts und ergänzt sie um Besonderheiten der regionalen Lagen in Hessen.

Das Präsidium der h_da hat im Rahmen der Landesvorgaben einen Entscheidungsspielraum. Diesen schöpft die Hochschulleitung im Interesse des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten und Studierenden weitestgehend aus. Darauf ist auch die Entscheidung für das Aufenthaltsverbot von Studierenden und Gästen auf dem Hochschulgelände zurückzuführen gewesen oder die weitgehende Verschiebung von Prüfungen. Personen, die einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung ausgesetzt sind, wurde bereits vor dem entsprechenden Kabinettsbeschluss die Arbeit von zu Hause ermöglicht.

Ein wichtiges Beratungsgremium für das Präsidium ist der Pandemie-Koordinierungsstab, ein zentrales Element des h_da-Pandemieplans. Dieses auch vereinfacht „Krisenstab“ genannte Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Präsidiums, den Leitungen eines Querschnitts zentraler Organisationseinheiten, dem Beauftragten für die biologische Sicherheit, Professor Pollet (Fachbereich CuB), dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung zusammen. Unter der Moderation des Abteilungsleiters Sicherheit und Umwelt, Dr. Andreas Seeberg, wird hier gemeinschaftlich versucht, die Perspektiven von Führungskräften, Fachleuten und Personalvertretungen zusammenzuführen.

Darüber hinaus stehen Hochschulleitung und Sicherheits-Fachleute der h_da in kontinuierlichem Austausch mit Gesundheitsämtern und anderen Beratungsstellen.

Ein Merkblatt für Beschäftigte mit Risikofaktoren steht im IMS bereit.

Im Rahmen der landesweiten Infektionsvorsorge und auf der Basis der Vorgaben der Landesregierung hat die h_da eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus getroffen. So wird Beschäftigten im Rahmen einer Dienstvereinbarung noch bis mindestens Dezember 2021 ermöglicht, in erhöhtem Maße von daheim aus zu arbeiten.

Darüber hinaus sind große Teile der h_da-Belegschaft zur Risikominimierung in geteilten Teams organisiert. Team A und Team B wechseln sich dann mit der Arbeit vor Ort an der Hochschule ab. Zudem haben Führungskräfte und Personalabteilung eine Reihe von individuellen Vereinbarungen im Interesse einzelner Beschäftigter getroffen. Zwischen den Büroarbeitsplätzen von weiterhin in Hochschulgebäuden tätigen Beschäftigten soll ein Abstand von 1,5 bis 2 Metern ermöglicht werden. Idealerweise sollen diese sogar in Einzelbüros arbeiten.

Bereits frühzeitig hatte die h_da Mund-Nasen-Bedeckungen an ihre Beschäftigten ausgegeben. Werden FFP2-Masken benötigt, können diese über die Abteilung Sicherheit und Umwelt angefragt werden. Auch Selbsttests wurden den Beschäftigten zur Verfügung gestellt, um die Sicherheit an den Arbeitsplätzen vor Ort zusätzlich zu erhöhen. Inzwischen können sich Beschäftigte im Testzentrum am Campus Schöfferstraße (Hörsaalgebäude C 20) schnelltesten lassen. Zudem impft die h_da seit Juni ihre Beschäftigten in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt Dr. Rainer Müller.

Alle Hochschulmitglieder werden zusätzlich hierzu darum gebeten, das eigene Verhalten im beruflichen und privaten Umfeld an den geltenden Hygieneempfehlungen zur Infektionsvorsorge auszurichten.

Die Virenschutzanweisungen mit dem Hygienkonzept sind im IMS hinterlegt.

Die Hochschule Darmstadt unterstützt den Ausbau der präsenzfreien Lehre mit einer Reihe zentraler technischer Dienstleistungen. Für die Gesamteinrichtung wird insbesondere die Nutzung von Adobe Connect und Zoom empfohlen.

Grundlage dieser Empfehlung sind im Falle von Adobe Connect bestehende Erfahrungen h_da-Lehrender sowie bei Zoom umfangreiche Stabilitätstests gängiger Videokonferenzsysteme. Für beide Anwendungen stellt die h_da über zentrale Beschaffung und Administration die IT-Sicherheit und eine DSGVO-konforme Konfiguration sicher.

Für Hochschulmitglieder steht im Intranet eine ausführliche Erläuterung dieser Empfehlung durch den Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftliche Infrastruktur, Professor Arnd Steinmetz bereit.

Drängende Fragen

Bei drängenden Fragen ist der Leiter der Abteilung Sicherheit und Umwelt ansprechbar, Dr. Andreas Seeberg: pandemie@h-da.de