Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 SGB IX)
- Integration schwerbehinderter Menschen an der Hochschule Darmstadt
- Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen:
die von Behinderung bedroht sind oder bereits eine Feststellung über den Grad der Behinderung unter 50 haben und bei Anträgen auf Gleichstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit - Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz:
Wir stehen den Kolleginnen und Kollegen beratend und helfend zur Seite. Wir bringen präventive Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und externen Stellen auf den Weg. Wir beraten den Arbeitgeber in Schwerbehindertenangelegenheiten. - Planung und Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze.
In Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. - Beratung bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder eines Änderungsantrages beim Versorgungsamt.
- Hilfestellung im Widerspruchsverfahren
- Beratung bei Baumaßnahmen der Hochschule Darmstadt hinsichtlich Barrierefreiheit
- Feststellung von Mängeln bei bereits bestehenden Gebäuden
- ... und vieles mehr!
Weitere Informationen
Kontakt
Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung
Andreas Beck
Sekretariat
Eva Nickel
Stellvertretende Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung
Astrid Thamm
Hochschulz. Studienerfolg und Berufsstart
Stellvertretende Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung
Claudia Hemrich
Gesundheitsmanagement
Stellvertretende Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung
Eva Nickel
Schwerbehindertenvertretung
Stellvertretende Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung
Michael Schröder
Fachbereich CuB