Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist bei der Bewerbung an der h_da für einen deutschsprachigen Studiengang der Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich. Wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen in der Regel nicht erforderlich. Es gibt Unterschiede zwischen den Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Bewerbung und den Kenntnissen, die Sie benötigen, um tatsächlich in einen Studiengang eingeschrieben zu werden:

Mindestanforderung zur Bewerbung

Ein Mindestniveau an deutschen Sprachkenntnissen muss bis zur Bewerbungsfrist nachgewiesen werden. Folgende Zertifikate werden dafür an der h_da akzeptiert, eine reine Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend:

Mit diesen Sprachnachweisen können Sie sich jedoch nicht in das Fachstudium immatrikulieren. Sie erhalten im Falle einer Zulassung auch eine Einladung zum DSH-Kurs. Beachten Sie bitte die Mindestanforderung für das Studium.

Mindestanforderung für das Studium

Um sich für den gewünschten Studiengang einzuschreiben, müssen Sie eines der folgenden Dokumente als Nachweis Ihrer Sprachqualifikation bis zum 31.03./30.09 einreichen:

Studienvorbereitungskurs Deutsch als Fremdsprache (für DSH) an der h_da

Wenn Sie sich über Uni Assist direkt auf einen Studiengang beworben haben und Sie vorerst nur das Mindestniveau der deutschen Sprache für die Bewerbung an der h_da erfüllen, erhalten Sie neben dem Zulassungsbescheid zum Fachstudium auch eine Einladung zum Studienvorbereitungskurs DaF. Sie haben aber auch die Möglichkeit sich über Uni Assist direkt auf den Studienvorbereitungskurs DaF zu bewerben.

Bei Fragen zur Anmeldung für den Studienvorbereitungskurs wenden Sie sich bitte an die DSH-Beratungsstelle.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Kontakt

Monika Glotin
Pascal Hellriegel
Verena Kaloumenos

international@h-da.de

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