Widersprüche
Wie reiche ich einen Widerspruch ein?
Widersprüche können innerhalb eines Monats entweder bei uns postalisch, persönlich (Zentrales Prüfungsamt der Hochschule Darmstadt, Schöfferstr. 3, 64295 Darmstadt (C 23, Studierendenhaus)) oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an bebpo.hochschule@h-da.de erhoben werden. Das zu verwendende Dateiformat ist PDF oder TIFF.
Ein Rechtsbehelf per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkung.
Es ist tunlich, den Widerspruch zu begründen.
Was passiert nach Eingang meines Widerspruchs?
Nachdem Ihr Widerspruch bei uns über die bebpo-Adresse oder postalisch eingegangen ist, wird er sobald wie möglich bearbeitet. Es ist uns nicht möglich den Eingang Ihres Widerspruchs zu bestätigen. Sollten Sie eine Bestätigung wünschen, müssen Sie ihn persönlich bei uns abgeben.
Bitte beachten Sie, dass zeitweise viele Widersprüche eingehen und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern.
Kontakt
Zentrales Prüfungsamt h_da
Schöfferstr. 3 (C23, Studierendenhaus)
1. Etage (Westseite) Räume 1.20 + 1.19
64295 Darmstadt
+49.6151.533-5999
+49.6151.533-68061
pruefungsamt@h-da.de
Sprechzeiten von Frau Lidsba-Wieschollek (Justitiarin)
Klärung von rechtlichen Fragen
Campus Darmstadt:
Persönliche Termine sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Campus Dieburg:
Achtung! Die Sprechstunde von Frau Lidsba-Wieschollek am 08.05.24 und am 15.05.2024 entfällt!
während der Vorlesungszeit:
Mi: 14 Uhr - 16:30 Uhr
Gebäude F01 / Raum 419
Persönliche Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung unter christina.lidsba@h-da.de möglich.