Campus Darmstadt - ofener Platz mit Bäumen und Sitzgelegenheit vor dem Hochhaus C3

Kosten und weitere Informationen

Ähnlich wie in der dualen Ausbildung entstehen während des Dualen Studiums Kosten. Neben Aufwendungen, die durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes im Unternehmen verursacht werden, gilt es, folgende Faktoren zu kalkulieren:

Monatliche Vergütung

Dual Studierende erhalten während des gesamten Studiums ein monatliches Gehalt. Häufig orientiert es sich in der Phase des Studieneinstiegs an der Vergütung einer fachverwandten dualen Berufsausbildung auf dem Niveau des zweiten oder dritten Ausbildungsjahres. 

Der BaföG Höchstsatz für das Jahr 2023 liegt bei 934 €. Studierende, die sich ihr Studium selbst finanzieren, haben neben Bafög oft noch Einkünfte durch einen Nebenjob, was für dual Studierende nicht möglich ist. Ein Anheben der Vergütung pro Studienjahr ist üblich. Entstehen den Studierenden höhere Kosten, etwa durch Fahrt und Unterbringung, wenn der Studienort nicht in der Nähe des Unternehmens liegt, sollten diese Ausgaben direkt erstattet oder bei der Höhe der Vergütung berücksichtigt werden.

Kooperationsentgelt

Die Höhe des für Unternehmen anfallenden Kooperationsentgeltes regelt der Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen. Das Kooperationsentgelt wird pro Semester und Studierenden erhoben.

Semesterbeitrag

In der Regel übernehmen die Kooperationsunternehmen außerdem den Semesterbeitrag der im Studium pro Semester fällig wird. 

Nach aktuellem Stand gilt das Mindestlohngesetz nicht für die im Dualen Studium gewährte Vergütung.

Urlaubsanspruch

Wir empfehlen im Rahmen eines dualen Studiums 30 Urlaubstage pro Jahr.

Dual Studierende absolvieren ein Vollzeitstudium. Im Studierendenvertrag sollen daher die gleiche Anzahl an Urlaubstagen festgehalten sein, die Vollzeitmitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen als Urlaubsanspruch zustehen, mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Jahr.

Klausurtage gelten als Hochschultage und müssen nicht als Urlaub genommen werden. Klausurvorbereitung wird einvernehmlich zwischen Unternehmen und Studierenden geregelt:  Freistellung oder Urlaub. Wenn sich der Vertrag auf den gesetzlichen Mindesturlaub bezieht, schlagen wir im Interesse unserer Studierenden eine Freistellung vor.

Urlaub kann an allen Tagen, die von der Hochschule als vorlesungsfreie Zeit kommuniziert werden, beantragt werden. Hierzu zählen die Tage um den Jahreswechsel und Brückentage, die als vorlesungsfrei gekennzeichnet sind. Die Studierenden nehmen in dieser Zeit entweder Urlaub oder sie arbeiten im Unternehmen. So „beteiligt“ sich die h_da am Urlaubsanspruch.

Kontakt

Duales Studienzentrum

Schöfferstraße 10
Gebäude D19 / 1.OG Raum 1.07

Frau Sophia Pristaff (Administration)
+49.6151.533-60015

Frau Nicole Wolf (Leitung)
Herr Simon Philipp (Referent)

Zentrale
Weiterbildung und Duales Studienzentrum

+49.6151.533-68420
dual@h-da.de